AGB

  1. ALLGEMEINES
  • 1 GRUNDLAGEN
  1. Wir, die Grillofilm , Martin-Schmitt-Str.3, 74855 Haßmersheim , Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden „Grillofilm“) betreiben das Community-Portal www.Grillofilm.online weitere Crowdfunding-Portale (im Nachfolgenden: Plattformen), über welche natürliche Personen und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenmehrheiten Projekte planen, diese durch Dritte finanzieren, der Öffentlichkeit präsentieren oder selbst unterstützen können. Grillofilm agiert dabei ausschließlich als Vermittler.
  2. Die Nutzung unserer Plattformen bestimmt sich ausschließlich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas Anderes vereinbart ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmer:innen wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Die Rechtsverhältnisse zwischen unseren Teilnehmer:innen (beispielsweise Unterstützer:innen und Starter:innen) richten sich nach den zwischen ihnen geschlossenen separaten Verträgen.
  • 2 DEFINITIONEN

Im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie im Rahmen der Nutzung der Plattform werden verstanden als:

  • „Projekt“: Das Vorhaben einer:eines Starters:in, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen, Kostenaufstellung und Ressourcen sowie einem konkreten Ziel;
  • „Account“: Das Nutzer:innenkonto der registrierten Nutzer:innen;
  • „Projektlaufzeit“: Zeitraum, in welchem die Unterstützer:innen dem jeweiligen Projekt Unterstützungen zuweisen können. Die Projektlaufzeit kann im Einzelfall auf Antrag durch den:die Projektstarter:in verlängert werden. Voraussetzung ist eine Information an und eine Begründung gegenüber allen Unterstützer:innen sowie die Freigabe durch Grillofilm. Grillofilm ist zur Freigabe eines Änderungsantrags nicht verpflichtet. Die Projektlaufzeit kann nicht verkürzt werden.
  • „Unterstützung“: Der konkrete Betrag in der von dem:der Projektstarter:in ausgewählten Währung, welcher seitens des:der Unterstützer:in einem bestimmten Projekt zugewiesen werden soll;
  • „Zielsumme“: Der von dem:der Projektstarter:in zur Durchführung seines:ihres Projekts benötigte und auf den Projektseiten angegebene Geldbetrag;
  • „Fundingsumme“: Die Summe die tatsächlich erreicht wird.
  • „Auszahlungsreife“: Der Zeitpunkt, in welchem die vereinbarte Zielsumme erreicht wird und die Projektlaufzeit endet.
  • „Gastnutzer:in“: Nutzer:innen, die nur einmalig ein Projekt als Unterstützer:in ohne fortlaufende Registrierung unterstützen wollen;
  • „geschlossener Bereich“: Die Gesamtheit der nur den registrierten Nutzer:innen vorbehaltenen Seiten der Plattformen;
  • „Nutzer:in“: Personen, welche die Internetseiten der Plattformen aufrufen;
  • „offener Bereich“: Die Gesamtheit der allen Nutzer:innen frei zugänglichen Seiten der Plattform;
  • „Plattform“: www.Grillofilm.online oder jede weitere von Grillofilm betriebene Partnerplattform;
  • „Förder-Page”: Eine Unterseite der jeweiligen Plattform auf denen bestimmte Fördersystematiken beschrieben sind.
  • „Plattformpartner-Netzwerk“: Die Gesamtheit der von Grillofilm betriebenen Crowdfunding-Plattformen;
  • „Registrierte Nutzer:innen“: Nutzer:innen, welche den Registrierungsprozess der Plattform durchlaufen und auf Basis ihrer Registrierung Zugang zu deren geschlossenem Bereich haben;
  • „Prämiengeber:innen “: Teilnehmende oder sonstige Partner, welche den Projekten Prämien zur Verfügung stellen, die von Unterstützer:innen gekauft werden können;
  • „Projektstarter:innen“: Registrierte Nutzer:innen, welche ein Projekt auf der Plattform einstellen und hierfür Unterstützer:innen gewinnen möchten;
  • „Unterstützer:innen“: Teilnehmer:innen, welche einzelne oder mehrere Projekte unterstützen;
  • „Teilnehmer:innen“: Registrierte Nutzer:innen oder Gastnutzer:innen;
  • „Transaktionsgebühren“: Sind die Kosten, die nach der im Zeitpunkt des Finanzierungsstarts jeweils gültigen Gebühren- und Preisübersicht für den:die Projektstarter:in gegenüber Grillofilm anfallen.
  • „Fördertöpfe“: Ein auf der jeweiligen Plattform definierter Geldbetrag, der von den Partnern zu bestimmten auf der Plattform definierten Mechanismen für die Projekte zur Verfügung gestellt wird. Es gelten die jeweils aktuellen Bedingungen und nicht das Start- oder Enddatum des jeweiligen Projektes.
  • „Finanzierungsphase“ ist die Dauer bei der das Projekt für die Unterstützung freigeschaltet ist.
  • „Alles oder Nichts Prinzip“: Die aufschiebende Bedingung des Erreichens der Zielsumme der der:die Projektstarter:in bei Vertragsschluss zustimmt. Sollte das Projekt nicht die Zielsumme erreichen, wird die Summe auf den vorhandenen Projekten aufgeteilt
  • 3 LEISTUNGEN

(1)        Grillofilm stellt dem:der Nutzer:in einen kostenlosen Account zur Verfügung, welcher durch digitale und nicht digitale Module unterstützt wird.

(2)        Der:die Projektstarter:in wird durch die ohne gesonderte Buchung ebenfalls kostenlose Projektberatung, von Grillofilm unterstützt. Dies beinhaltet ggf. persönliche Beratung unserer Coaches sowie Online-Seminare, Tutorials, Hilfecenter, Verifizierungen, Fördermanagement sowie Content und Kampagnen-Coaching bis zum Erfolg des Projektes.

(3)        Grillofilm betreibt nach eigenem Ermessen Öffentlichkeitsarbeit für die jeweiligen Projekte.

(4)        Der:die Nutzer:in selbst hat für die Möglichkeit der Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem:ihrem Provider entstehen. Die Einzelheiten hinsichtlich des Ablaufs der Registrierung und Inanspruchnahme sonstiger Leistungen werden jeweils an geeigneter Stelle auf den Internetseiten der Plattformen beschrieben.

(5)        Grillofilm ist berechtigt, jederzeit selbständig Updates und Erweiterungen des Leistungsspektrums auf den Plattformseiten durchzuführen, soweit dies für die Teilnehmer:innen zumutbar ist.

(6)        Grillofilm ist berechtigt, Leistungen durch sorgfältig ausgewählte Dritte erbringen zu lassen.

  • 4 ANMELDUNG ALS NUTZER:IN, VERTRAGSSCHLUSS ÜBER DIE NUTZUNG DER PLATTFORM
  1. Die Nutzung des geschlossenen Bereichs der von Grillofilm betriebenen Plattformen setzt eine dauerhafte Registrierung des:der Nutzer:in voraus. Um sich zu registrieren, muss der:die Nutzer:in die erforderlichen Daten in das Registrierungs-Formular im offenen Bereich der jeweiligen Webseite eingeben. Durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Rahmenvertrags über die Nutzung der Dienste der jeweiligen Plattform abgegeben.
  2. Wurden die angegebenen Daten im Rahmen der Registrierung erfolgreich übermittelt, so geht dem:der Nutzer:in unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar, sondern dient einer Verifizierung der E-Mail Adresse. Soweit Grillofilm die Annahme des Vertragsangebots nicht im Einzelfall ausdrücklich erklären sollte, nimmt es dieses konkludent an, indem Grillofilm den:die Teilnehmer:in als registrierte:n Nutzer:in für die jeweilige Plattform freischaltet. Eine Freischaltung führt nicht zu einem Anspruch auf die Veröffentlichung des Projektes oder einen Anspruch auf Förderung.
  3. Die Registrierung als Nutzer:in kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Schriftform oder durch elektronische Erklärung in Textform an info@Grillofilm.online gekündigt werden. Grillofilm wird darauf die Projektseite und die Daten des:der Nutzer:in löschen. Dies gilt nicht, soweit das Projekt des:der Starter:in sich in der Finanzierungsphase befindet. Anstelle einer Registrierung steht es den Unterstützer:innen offen, als sog. Gastnutzer:in einen Vertrag mit Grillofilm über die einmalige Unterstützung eines Projekts als Unterstützer:in zu schließen. Durch den Antrag auf Unterstützung eines Projekts als Gastnutzer:in wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die einmalige Nutzung der Dienste der Plattform abgegeben.
  4. Soweit Grillofilm die Annahme des Vertragsangebots nicht im Einzelfall ausdrücklich erklären sollte, nimmt es dieses konkludent an, indem Grillofilm den Eingang der Unterstützung bestätigt. Soweit mehr als drei Werktage ohne Annahme durch Grillofilm vergehen, ist das Angebot zum Vertragsschluss als Gastnutzer:in nicht mehr bindend.
  5. Zur Nutzung berechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen oder beschränkt Geschäftsfähige, die mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen handeln.
  6. Bereits registrierte Teilnehmer:innen, können sich nicht nochmals als Teilnehmer:in registrieren (Ausschluss der „Doppelmitgliedschaft“).
  7. Grillofilm behält sich selbst dann, wenn alle Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrags als Teilnehmer:in vorliegen sollten, das Recht vor, dieses Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  8. Grillofilm weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Unterstützung zum Abschluss eines separaten Vertrages mit dem:der jeweiligen Starter:in führt und infolgedessen ein von Grillofilm unabhängiges Rechtsverhältnis entsteht. Grillofilm ist insoweit rechtlich Dritter.
  • 5 ENTGELTPFLICHTIGE ZUSATZLEISTUNGEN

Grillofilm behält sich vor, die Buchung entgeltpflichtiger Zusatzleistungen anzubieten. Es gelten dann die jeweils vertraglich vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Sie werden vor der Buchung kostenpflichtiger Zusatzleistungen auf die entstehenden Kosten hingewiesen. Alle angegebenen Preise verstehen sich gegenüber Verbraucher:innen als Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer, soweit eine solche anfällt. Gegenüber Unternehmer:innen können auch Nettopreise ausgewiesen werden, soweit darauf ausdrücklich hingewiesen wird.

  • 6 GESETZLICHE WIDERRUFSRECHTE

Soweit der:die Nutzer:in Verbraucher:in im Sinne des § 13 BGB ist – das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner:ihrer gewerblichen noch seiner:ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht ihm:ihr ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus nachstehender Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns, der

Adresse

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hast du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

________________________________________

Muster-Widerrufsformular

Wenn du den Vertrag widerrufen willst, dann fülle bitte dieses Formular aus und sende es an die

Adresse

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des:der Verbraucher:in

– Anschrift des:der Verbraucher:in

– Unterschrift des:der Verbraucher:in (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

  • 7 VERTRAGSVERHÄLTNISSE DER STARTER:INNEN ZU DEN UNTERSTÜTZER:INNEN
  1. Der:die Unterstützer:in wählt zur Unterstützung zunächst ein Projekt auf der jeweiligen Plattform sowie den gewünschten Unterstützungs-Betrag aus, welcher sich aus den ggf. gewünschten, im nächsten Absatz definierten Prämien des:der Projektstarter:in oder durch Dritte (Prämiengeber:innen) oder aus einem frei gewählten Betrag ohne Gegenleistung zusammensetzt. Im Laufe des Zahlungsprozesses kann der:die Unterstützer:in nochmal die Daten auf Richtigkeit überprüfen. Durch abschließende Betätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig unterstützen“ wird der vorher angegebene Betrag dem ausgewählten Projekt und in der Projektbeschreibung ausgewiesenem Zweck, zugewiesen. Siehe näher hierzu auch die §§ 9 und 10 dieser AGB. Sofern das Projekt die 100% der Zielsumme erreicht erhält der:die Projektstarter:in diese Zahlung. Ist dies nicht der Fall geht die Zahlung wieder an den:die Unterstützer:in zurück. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlos und ohne weitere Bedingungen.
  2. Der:die Starter:in nimmt das Angebot, unter der aufschiebenden Bedingung des Erreichens der Zielsumme, des:der Unterstützers:in durch ausdrückliche Erklärung bzw. stillschweigend durch Einzug oder Abruf des Geldes nach erfolgreichem Abschluss der Finanzierungsphase an.
  3. Jegliche Vereinbarungen zwischen Starter:in und Unterstützer:in im Sinne dieses Paragraphen sind aufschiebend durch das Erreichen der Zielsumme bedingt. Im Falle der erfolgreichen Beendung des Projektes in der vorher bestimmten Finanzierungsphase wird Grillofilm den Beteiligten die notwendigen Daten zur Durchführung der zwischen ihnen bestehenden Vereinbarungen zur Verfügung stellen. Starter:innen stimmen durch die Unterstützung bzw. durch die Einstellung des Projekts einer etwaigen Datenweitergabe für den Zweck des Projektes und der Bewerbung der Plattform an Vertragspartner von Grillofilm zu.
  4. Die notwendigen Daten für die Erfüllung der vereinbarten Prämien, eventueller Spendenbescheinigungen und für weitere Informationen zum unterstützten Projekt werden dem:der Projektstarter:in nach Erreichen der Zielsumme und Ablauf der Laufzeit und Widerrufsfrist von 14 Tagen übermittelt.
  5. Sollte das Projekt nicht erfolgreich beendet werden, werden die Unterstützer:innendaten nicht an den:die Projekstarter:in weitergegeben, sondern nur für die Zahlungsrückabwicklung verwendet.
  • 8 RECHTSVERHÄLTNISSE UNABHÄNGIG VON GRILLOFILM
  1. Das Rechtsverhältnis zwischen Projektstarter:in und Unterstützer:in ist unabhängig vom jeweiligen Rechtsverhältnis der Teilnehmer:innen zu Grillofilm. Zwischen Projektstarter:in und Unterstützer:in können weitere Voraussetzungen für den Eintritt der Auszahlungsreife für ein bestimmtes Projekt wie bspw. die Eintragung einer Gesellschaft in ein dafür zuständiges Register oder die Förderung durch eine Dritte Partei (z.B. Filmförderung) bzw. die Erlangung behördlicher Genehmigungen vereinbart werden. Diese Vereinbarungen müssen eindeutig aus der Projektbeschreibung folgen oder für Grillofilm anderweitig transparent gemacht werden.
  2. Zwischen Projektstarter:in und Prämiengeber:innen kommt grundsätzlich kein Rechtsverhältnis zustande, wenn die Projektstarter:in sich ihre Projekte auf der Plattform von Grillofilm durch Unterstützer:innen finanzieren lassen. Dies gilt selbst dann, wenn Unterstützer:innen von den Prämiengeber:innen mit Prämien belohnt werden. Zwischen Unterstützer:innen und Prämiengeber:innen kann durch die Gewährung einer Prämie ein Vertragsverhältnis entstehen ohne dass Grillofilm hierauf Einfluss nimmt bzw. zu einer zusätzlichen Vertragspartei dieses Rechtsverhältnisses zwischen Unterstützer:innen und Prämiengeber:innen wird. Ein etwaiger Vertrag zwischen Grillofilm und Prämiengeber:in bleibt hiervon unberührt.
  • 10 WAHL DER ZAHLUNGSMETHODEN UND DURCHFÜHRUNG VON UNTERSTÜTZUNGEN AUF UNSEREREN PLATTFORMEN, WAHL ZWISCHEN RÜCKZAHLUNG UND SOG. FREIER UNTERSTÜTZUNG BEI NICHTERREICHUNG DER ZIELSUMME, KEINE NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNG DER ZUWEISUNG DURCH DEN:DIE UNTERSTÜTZER:IN
  1. Den Unterstützer:innen stehen die auf unseren Internetseiten im Rahmen des jeweiligen Projekts näher beschriebenen Zahlungsmethoden hinsichtlich der Unterstützung zur Verfügung. Wird die jeweilige Zielsumme innerhalb der Finanzierungsphase des Projekts nicht erreicht, werden den Unterstützer:innen bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, soweit diese keine andere Entscheidung hierzu treffen. Grillofilm weist darauf hin, dass sich bei der Abwicklung von Zahlungen verschiedener Dienstleister bedient wird.
  2. Als Treuhänder handelt auf den Plattformen die secupay AG, Goethestrasse 6, 01896 Pulsnitz, Deutschland.
  3. Alle Gelder, die durch unsere angebotenen Bezahlmethoden (Bsp. Kreditkarte, Lastschrift, Vorkasse) eingehen, werden durch unseren Zahlungsdienstleister, die secupay AG, bis zum Abschluss treuhänderisch verwahrt. Die genauen Vertragsbedingungen die, vorausgesetzt einer Annahme durch secupay, Teil dieser Rahmenbedingungen sind, sind in dem Treuhandvertrag zwischen Projektstarter:in und secupay geregelt, der vor Projektbeginn vorliegen muss.
  4. Erreicht ein unterstütztes Projekt nicht die Zielsumme innerhalb der Projektlaufzeit, wird der Betrag von secupay an die Unterstützer:innen zurückerstattet. Sollte nicht bereits bei der Zuweisung eine entsprechende Auswahl getroffen worden sein, so werden die Unterstützer:innen im Falle des Scheiterns des unterstützten Projekts über die von ihnen im System hinterlegte E-Mail-Adresse über das Scheitern informiert.
  5. Die Unterstützer:innen müssen in der Lage sein, die Zahlung in Euro durchführen zu können. Dadurch entstehende eventuelle Bank-Gebühren und/oder Umrechnungsverluste sind seitens des in abweichender Währung zahlenden Unterstützers:in zu tragen und werden automatisch bei der Rücküberweisung abgezogen.
  6. Kann eine an den:die Unterstützer:in zu erstattende Zahlung aus von dem:der Unterstützer:in zu vertretenden Gründen nicht zurückgezahlt werden und kann diese:r nicht innerhalb von vier Jahren erreicht werden, so ist Grillofilm berechtigt, diesen Geldbetrag einem von Grillofilm bestimmten Projekt, das gemeinnützig ist oder einem anderen ähnlichen Zweck, zur Verfügung zu stellen.
  7. Sollten Zahlungen von Unterstützer:innen nicht eingezogen werden können oder angefochten werden oder über die Bank bis zur Auszahlungsreife zurückgeholt werden, so wird Grillofilm, nach dem Versuch den Sachverhalt zu klären, den Fundingbetrag um diesen Betrag mindern. Sollte dies nach dem Erreichen der Auszahlungsreife passieren, wird Grillofilm diesen Betrag dem:der Projektstarter:in in Rechnung stellen.
  • 11 ERREICHEN DER AUSZAHLUNGSREIFE, AUSZAHLUNG DER FUNDINGSUMME AN DEN:DIE PROJEKTSTARTER:IN
  1. Wird die Zielsumme vor Ablauf der Projektlaufzeit erreicht, so kann der:die Projektstarter:in bei Erhalt weiterer Unterstützungen eine Überfinanzierung erreichen. Das Annahmeerfordernis bleibt hiervon unberührt. Wird innerhalb der Projektlaufzeit mindestens die Zielsumme erreicht und sind die notwendigen weiteren Bedingungen der Auszahlungsreife (z.B. 14-tägige Widerrufsfrist nach Projektende) gewährleistet, so erhält der:die Starter:in nach Eintritt der Auszahlungsreife Zugriff auf die Fundingsumme. Dabei bedient sich secupay der Plattform als technischem Übermittler der Auszahlungsanforderung. Die Summe der ursprünglich erlangten Unterstützungen können dabei bereits durch etwaige erklärte Stornierungen oder Widerrufe der Unterstützer:innen verringert sein.
  2. In der Regel beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen für alle Unterstützungen (in der Gesamtheit) nach Ablauf des letzten Tages des Projektes. In Ausnahmefällen können Zwischenauszahlungen erfolgen. Dabei setzt die Widerrufsfrist 14 Tage nach der einzelnen Unterstützung an, so dass eine erste Auszahlung bereits vor Projektende erfolgen kann. Wenn diese Ausnahme greift, wird darauf explizit auf der Projektseite hingewiesen.
  • 12  NEBENPFLICHTEN DER TEILNEHMER:INNEN
  1. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Nutzung treffen die Teilnehmer:innen die nachfolgende Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung für diese zu Nachteilen – insbesondere zur außerordentlichen Kündigung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Seiten von Grillofilm – führen kann.
  2. Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet:
  • bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen (z.B. im Rahmen der Einstellung eines Projekts oder der Unterstützung) vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
  • es zu unterlassen, sich ein zweites Mal zu registrieren,
  • bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich in der dafür vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen,
  • sicherzustellen, dass der Benutzername sowie das dazugehörige Passwort keinem:keiner Dritten zugänglich gemacht wird,
  • jede Nutzung unserer Leistungen unter dem eigenen Account durch Dritte zu unterbinden,
  • die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für das Passwort zu unterlassen,
  • uns unverzüglich unter projekte@Grillofilm.org mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Accounts vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.
  • etwaig über die Plattform geschlossene Verträge bei Fälligkeit zu erfüllen.
  1. Die Teilnehmer:innen dürfen nicht rechtsmissbräuchlich, in sittenwidriger Weise oder zuwider bestehenden Gesetzen sowie der Rechte Dritter handeln. Dies beinhaltet die folgenden Pflichten:
  • Sicherstellung, dass die von der:den Teilnehmer:innen in das Netzwerk/Internet eingespeisten Daten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen über den Jugendschutz, das Recht an einem Text, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild, sowie Schutzrechte, wie Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen. Es muss daher vor jedem Texteintrag sowie vor dem Hochladen von Dateien von den:der Teilnehmer:innen geprüft werden, ob diesem die erforderlichen Rechte hieran (z.B. Text, Fotografie, Bild, Grafik, Video, Musikstück, Sample) zustehen.
  • Bei Fotografien und Videos muss zudem geprüft werden, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung bzw. bei Minderjährigen die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Das Einspeisen von Daten mit sittenwidrigen, diskriminierenden, rassistischen, sexistischen, homophoben, rechtsextremen oder religiösen Gefühlen verletzendem Inhalt ist zu unterlassen. Jegliche Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind zu unterlassen.
  • Die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit müssen durch die Teilnehmer:innen beachtet werden.
  1. Sollten gegen eine der Nebenpflichten aus den Absätzen 2 und/oder 3 verstoßen werden, so ist Grillofilm berechtigt, nach eigener Wahl betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren und/oder zu löschen und/oder die Teilnehmer:innen vorübergehend oder dauernd vom Angebot auszuschließen und/oder das bestehende Vertragsverhältnis mit diesen fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn Grillofilm von Dritten darauf hingewiesen wird, dass ein Verstoß des:der Teilnehmers:in gegen die in Absatz 3 enthaltenen Pflichten vorliegen würde, sofern die Behauptung des Dritten nicht offensichtlich unrichtig ist.
  2. Die innerhalb der Plattform enthaltenen Inhalte unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Es ist daher nicht gestattet, diese Inhalte über die von Grillofilm oder dem:der jeweiligen Rechteinhaber:in im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.
  3. Wird eine der vorstehenden Pflichten verletzt, muss der ggf. daraus resultierende Schaden von dem:der Teilnehmer:in ersetzt werden bzw. ggf. von Ansprüchen Dritter freigestellt werden, es sei denn, der:die Teilnehmer:in hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  • 13 URHEBER:INNENRECHTE UND SONSTIGE SCHUTZRECHTE HINSICHTLICH NUTZER:INNENGENERIERTER INHALTE INNERHALB UNSERER PLATTFORM

Für den Fall, dass die Projektstarter:innen selbst über ihren Account Inhalte in die Grillofilm Seite einpflegt, an denen ihm:ihr Urheber:innen- oder sonstige Schutzrechte zustehen, ist Grillofilm und die Partner dieser Plattform sowie das Plattformpartner-Netzwerk für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Zweck der einzelnen Leistungen im Rahmen des Portals entsprechen. Die Teilnehmer:innen übertragen in diesem Rahmen an diesen Informationen widerruflich alle notwendigen Rechte auch über die Dauer der Registrierung als Teilnehmer:in hinaus. Des Weiteren stimmen der:die Projektstarter:in zu, dass diese Informationen auch vom jeweiligen Partner der Plattform genutzt werden kann, um den Bekanntheitsgrad der Plattform zu steigern.

  • 14 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Die Daten der Teilnehmer:innen werden von Grillofilm und seinen Partnern ausschließlich zu den sich aus der Registrierung ergebenden Zwecken und der Förderung der Plattform unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet (siehe auch unsere Datenschutzerklärung).

  • 15 HAFTUNG

Grillofilm leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
  2. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet Grillofilm gegenüber Prämiengeber:innen in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbraucher:innen haftet Grillofilm im Falle grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  3. Verletzt Grillofilm fahrlässig eine so wesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung daher regelmäßig vertraut werden darf (sog. Kardinalpflicht), haftet Grillofilm nur in Höhe des für Grillofilm bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet Grillofilm sich jedoch mit seiner Leistung in Verzug, so haftet Grillofilm auch im Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
  4. Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Grillofilm behält sich den Einwand des Mitverschuldens vor.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeitenden, Vertretenden und Erfüllungsgehilfen:innen. Die vorstehenden Absätze des § 15 (Haftung) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

  • 16 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Der Vertrag über die Nutzung der Plattformen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist beiderseits mit Frist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats kündbar. Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat keinen Einfluss auf bestehende Verträge zu Projekten sowie deren Abwicklung. Ist im Einzelfall – zum Beispiel bei der Buchung von Zusatzleistungen – eine längere Kündigungsfrist vereinbart, so gilt hinsichtlich der Zusatzleistung diese Frist. Befindet sich ein Projekt in der Finanzierungsphase, so verlängert sich die Monatsfrist für ordentliche Kündigungen des:der Starters:in um die Dauer der Finanzierungsphase zuzüglich etwaiger Zeiten, welche für die Abwicklung des Projekts notwendig sind, aber auf welche Grillofilm keinen Einfluss hat. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen sind in Textform zu erklären.

  1. BESONDERE ZUSATZBESTIMMUNGEN FÜR DAS EINSTELLEN VON CROWDFUNDING-PROJEKTEN
  • 17 VORAUSSETZUNGEN FÜR PROJEKT-STARTS
  1. Projektstarter:innen, welche das Projekt im Zusammenhang, im Namen einer oder für eine Organisation einstellen, sind verpflichtet, Grillofilm vor bzw. nach Start des Projektes verschiedene Dokumente (z.B. Satzung des Vereins, Treuhandvertrag, Ausweiskopie) zukommen zu lassen. Um welche Art von Dokumenten es sich im Einzelnen handelt, wird vor oder während des Projekt-Prüfungsprozesses von Grillofilm mitgeteilt. Die Projektstarter:innen müssen weiter nachweisen, soweit es sich nicht selbst um den:die gesetzliche:n Vertreter:in der Organisation oder eine natürliche Person handelt, dass der:die gesetzliche Vertreter:in der Organisation, mit welcher das Projekt im Zusammenhang steht, für deren Namen oder für die er handelt, über die Aktivitäten auf der Plattform in Kenntnis gesetzt ist und darin einwilligt (schriftliche Vollmacht wird benötigt). Bei einem:einer Projektstarter:in kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln.
  2. Das Verfahren zur Verifizierung und Legitimation sowie den Status der Verifizierung kann der:die Starter:in für sein:ihr Projekt jederzeit anfordern. Zudem informiert Grillofilm jeweils an geeigneter Stelle darüber.
  3. Ein externer Zahlungsabwickler (secupay AG) übernimmt die entsprechende geldwäscherechtlich notwendige Identitäts- und Legitimationsprüfung des:der Starters:in.
  • 18 ZUSTANDEKOMMEN DER RECHTSVERHÄLTNISSE ZWISCHEN PROJEKTSTARTER:IN UND UNTERSTÜTZER:IN
  1. Der:die Projektstarter:in wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Unterstützung durch die Unterstützer:innen mit diesen ein separates und von Grillofilm unabhängiges Vertragsverhältnis (z.B. Schenkungs-, Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag) entstehen kann. Der:die Projektstarter:in stellt nach Grillofilms Vorgaben die Projektplanung, das Projektziel sowie die Kalkulation in zeitlicher wie auch inhaltlicher Hinsicht dar und bestimmt die erwünschte Zielsumme.
  2. Des Weiteren ist der:die Starter:in darüber informiert, dass sein:ihr Handeln – je nach Fallgestaltung – als unternehmerisches Handeln i.S.d. § 14 BGB und dasjenige der Unterstützenden als solches von Verbraucher:innen i.S.d. § 13 BGB gewertet werden kann. Daher können je nach Einzelfall verschiedene Hinweispflichten bestehen (z.B. über ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB im Fernabsatz bzw. elektronischen Geschäftsverkehr).
  3. Grillofilm leistet keine Rechtsberatung und Steuerberatung. Der:die Projektsarter:in ist verpflichtet, sich vor Start seines:ihres Projekts über die rechtlichen Voraussetzungen umfassend zu informieren. Falls der:die Projektstarter:in nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, wird ihm empfohlen, sich an eine:n Rechtsanwalt:Rechtsanwältin oder Steuerfachmann:frau zu wenden. Dies gilt auch dann, wenn der:die Projektstarter:in Formulierungsbeispiele, Muster oder Hinweise aus den FAQ von Grillofilm in Anspruch nimmt.
  4. Der:die Projektstarter:in ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Hinweispflichten – insbesondere zu Verträgen im Fernabsatz und elektronischen Rechtsverkehr – einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere auch die Einrichtung eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Impressums. Grillofilm sieht hierfür eigene Hinweisfelder im Rahmen der Einrichtung des Projekts vor.
  • 19 KOSTEN
  1. Das bloße Erstellen von Projekten ist für den:die Projektstarter:in kostenfrei. Erst mit Start des Projekts können dem:der Projektstarter:in Kosten entstehen (z.B. für Transaktionsgebühren oder bei Buchung von entgeltpflichtigen Zusatzleistungen).
  2. Etwaige Kosten nach Start eines Projekts wie bspw. für Transaktionen und Zusatzleistungen, die bei Erreichen der Auszahlungsreife oder zu einem sonstigen Zeitpunkt fällig werden, sind der aktuellen Gebühren- und Preisübersicht bei Start des Projekts zu entnehmen bzw. – im Falle einer späteren Buchung der Zusatzleistung – zum Zeitpunkt der Buchung. Hier klicken zur Preisübersicht. Wir weisen Sie nach Projektanlage nochmals ausdrücklich auf die nunmehr anfallenden Kosten hin.
  3. Erreicht ein Projekt nicht die Auszahlungsreife, so berechnet Grillofilm keine Gebühren, soweit nicht im Einzelfall etwas Anderes vereinbart ist.
  • 20 ÄNDERUNGEN DES PROJEKTS WÄHREND DER BEARBEITUNGS- UND FINANZIERUNGSPHASE
  1. Die „Bearbeitungsphase“ ist ein der Finanzierungsphase zeitlich vorgelagerter Zeitraum, innerhalb welchem ein Projekt noch nicht finanziert werden kann. Innerhalb der Bearbeitungsphase kann der:die Projektstarter:in seine:ihre Verifizierung bzw. Legitimation gemäß § 17 durchführen und das Projekt vollständig erstellen. Ein Projekt verlässt die Bearbeitungsphase auf Antrag des:der Projektstarter:in und geht nach Prüfung und Freischaltung durch Grillofilm, sowie ggf. durch den Plattformpartner dieser Plattform in die Finanzierungsphase über.
  2. Tritt das Projekt in die Finanzierungsphase ein, so sind Änderungen der Projektbeschreibung – mit Ausnahme der Hinzufügung neuer Prämien – nicht mehr möglich.
  3. Eine nachträgliche Änderung der Projektbeschreibung ist abweichend von Absatz 2 ausnahmsweise zur Konkretisierung oder Richtigstellung der bereits vorhandenen Inhalte nach vorheriger Genehmigung durch Grillofilm möglich, soweit diese von Gesetzes wegen oder zum Schutze der Rechte Dritter erforderlich ist. Etwaige Mehrkosten, welche Grillofilm durch oder im Zusammenhang mit Änderungen nach diesem Absatz entstehen, trägt der:die Starter:in und werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Änderung kann nur von Seiten Grillofilm durchgeführt werden.
  4. Eine Kontrolle der Projektbeschreibung des:der Starters:in durch Grillofilm findet je nach Projekt statt. Grillofilm behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Projektbeschreibungen vor Aktivierung oder zu einem späteren Zeitpunkt stichprobenartig zu prüfen und zum Schutz der sonstigen Teilnehmer:innen oder der Rechte Dritter ganz oder in Teilen vorübergehend zu sperren, falls dies auf Grund von Widersprüchen oder Schutzrechtsverletzungen in der Projektbeschreibung notwendig erscheint. In diesem Fall wird Grillofilm den:die Projektstarter:in hiervon in Kenntnis setzen, auf etwaige Probleme hinweisen und dem:der Projektstarter:in Gelegenheit zur Konkretisierung oder Richtigstellung von Inhalten bieten.
  5. Grillofilm behält sich das Recht vor, Projekte in der Finanzierungsphase, auf denen keine Aktivität in Form von Seitenbesuchen und Unterstützungen über einen Zeitraum von mind. drei Tagen festzustellen sind, zu archivieren. Die Archivierung beinhaltet die Entfernung der Verlinkung in der Projektsuche. Der Projektlink bleibt weiterhin aufrufbar, alle Funktionen und Zahlungsprozesse laufen weiter.
  • 21 BELOHNUNGEN FÜR UNTERSTÜTZER:INNEN DURCH DRITTE

Unterstützer:innen können durch Prämiengeber:innen für ihre Unterstützung bzgl. eines Projekts des:der Starters:Starterin belohnt werden. Der:die Projektstarter:in und Grillofilm können Belohnungen durch Prämiengeber:innen ohne Angabe von Gründen ausschließen. Diese erscheinen bei Ausschluss nicht in Zusammenhang mit seinem:ihrem Projekt.

  • 22 PROJECT FREEZE – KEINE ÄNDERUNGEN NACH ABSCHLUSS DES PROJEKTS
  1. Nach Beendigung eines Projekts sind die Angaben zum Projekt nicht mehr veränderbar. Diesen Zustand bezeichnen wir als „Project Freeze“.
  2. Die Löschung des Accounts des:der Starters:in hat nach Eintritt des Project Freeze zunächst keine Auswirkungen auf die Darstellung des ihm zuzuordnenden abgeschlossenen Projekts auf der Plattform.
  3. Auf Wunsch des:der Starters:in können Projekte mit Status „Project Freeze“ nach Vertragsbeendigung jederzeit gelöscht werden. Sofern dies gewünscht wird, sollte dies in schriftlicher Form an info@grillofilm.online erfolgen.
  • 23 RECHT ZUR NENNUNG DER PLATTFORM DURCH DEN: DIE STARTER:IN

Sämtliche Veröffentlichungen und Ergebnisse von Projekten kann der:die Projektstarter:in im Falle des Erreichens der Fundingschwelle mit dem Passus: „Finanziert über Grillofilm.online“ oder der jeweiligen Partnerplattform versehen. Unsere Logos können hierzu ebenfalls verwendet werden und finden sich in unserem Styleguide.

  • 24 RECHTEEINRÄUMUNG DURCH DEN:DIE STARTER:IN
  1. Die Plattform von Grillofilm wächst durch stetige Verlinkung, Öffentlichkeitsarbeit durch Grillofilm und den jeweiligen Plattformpartnern, wie auch der sonstigen Teilnehmer:innen und teils auch durch gezielte Werbung. Dies ist auch im Interesse des:der Projektstarter:in, der:die Grillofilm zu diesem Zweck ausgewählt hat.
  2. Soweit Grillofilm zur Bewerbung des Projektes wie auch der Plattform im Allgemeinen auf der Plattform oder Internetseiten von Dritten Inhalte des:der Projekstarter:in vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder sonst verwerten müssen, so räumt der:die Projektstarter:in die zur Erreichung des Vertragszwecks – nämlich dem Erreichen eines größeren Adressatenkreises für alle Startenden – die erforderlichen Nutzungsrechte ein.
  • 25 VORAUSABTRETUNG HINSICHTLICH EXTERNER GEBÜHREN FÜR DIE ZAHLUNGSABWICKLUNG UND GGF. PROVISION
  1. Der:die Projektstarter:in tritt zur Sicherung der Vergütungsansprüche, die bei Grillofilm gegen den:die Projektstarter:in auf Grund der Inanspruchnahme von deren kostenpflichtiger Leistungen (z.B. Provisionen) entstehen seine:ihre Zahlungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Paymentprovider (Secupay AG) bis zur Höhe der jeweiligen Ansprüche von Grillofilm an diese ab. Grillofilm nimmt diese Abtretung an.
  2. Die Auszahlung der Fundingsumme an den:die Projektstarter:in sowie an Grillofilm erfolgt, nachdem Grillofilm dem jeweiligen Zahlungsanbieter die Auszahlungsreife und das Projektende bestätigt hat. Zu beachten ist die rechtliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, nach der frühestens Auszahlungen vorgenommen werden können.
  3. Die Unterstützer:innen weisen im Falle der Nutzung von „Lastschrift“ und „Kreditkartenzahlung“ den jeweiligen Zahlungsanbieter an, die jeweilige Auszahlung unmittelbar auf das Treuhandkonto des jeweiligen Zahlungsanbieters vorzunehmen.

 

III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • 26 ÄNDERUNGEN UNSERER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Grillofilm kann diese Nutzungsbedingungen angemessen ändern, auch zur Anpassung an geänderte Inhalte der Plattform. Änderungen werden Teilnehmer:innen in Textform mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen per E-Mail mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmer:innen nicht innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform widersprechen. Auf diese Wirkungen und den Umfang der Änderungen wird Grillofilm in der Ankündigung hinweisen. Üben die Teilnehmer:innen ihr Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Die aktuellen Nutzungsbedingungen können stets auf Grillofilm.org und den Partnerplattformen eingesehen werden.

  • 27 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn (i) der:die Nutzer:in seinen:ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder (ii) sein:ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Für den Fall, dass der:die Nutzer:in seinen:ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der:die Nutzer:in seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben („Günstigkeitsprinzip“).“
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Dies gilt entsprechend auch für Regelungslücken.
  2. Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher:innen die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
  1. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Grillofilm weder bereit noch verpflichtet (vgl. § 36 VSBG).

STAND: Mai 2024